Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
1. Vertragsparteien
Verantwortlicher — der Verband, Verein oder selbstständige Trainer / die selbstständige Trainerin, der/die IRI nutzt (der Kunde). Auftragsverarbeiter — der Betreiber der IRI-Plattform, erreichbar unter felix.geelhaar@gmail.com.
2. Umfang der Verarbeitung
- Kategorien betroffener Personen: Trainer:innen, Athlet:innen, Hilfspersonal.
- Kategorien personenbezogener Daten: Zugangsdaten, Trainingsverlauf von Athlet:innen, Körpergewicht, RPE, Video-Uploads.
- Zweck: Bereitstellung von Trainingsplanung, Analytik und Trainer-Athlet-Kommunikation.
- Dauer: Laufzeit des Kundenabonnements zuzüglich 30 Tagen Löschfrist.
3. Pflichten des Auftragsverarbeiters
- Verarbeitung personenbezogener Daten ausschließlich nach dokumentierter Weisung des Kunden.
- Verpflichtung aller eingesetzten Personen zur Vertraulichkeit.
- Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen (Art. 32 DSGVO) — siehe Anlage A.
- Einbindung von Unterauftragsverarbeitern nur mit vorheriger allgemeiner Genehmigung des Kunden (Abschnitt 4).
- Unterstützung des Kunden bei der Erfüllung von Betroffenenrechten (Art. 12–22 DSGVO).
- Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an den Kunden ohne unangemessene Verzögerung, möglichst innerhalb von 72 Stunden.
4. Unterauftragsverarbeitung
Die aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter ist unter /legal/sub-processors verfügbar und wird 30 Tage vor wirksamen Änderungen aktualisiert. Der Kunde kann schriftlich widersprechen.
5. Anlage A — Sicherheitsmaßnahmen
- Transportverschlüsselung: erzwungenes TLS 1.3.
- Speicherverschlüsselung: Verschlüsselung im Ruhezustand für PostgreSQL und Objektspeicher.
- Authentifizierung: mit bcrypt gehashte Passwörter, HTTP-only-Session-Cookies, optional SSO über Verbands-IdP.
- Backups: tägliche Snapshots, 90-Tage-Rotation, regionale Redundanz.
- Zugriffskontrolle: Prinzip der minimalen Rechte, protokollierter Zugriff auf die Produktion.
- Minimierung von KI-Eingaben: Athletennamen auf Initialen anonymisiert, keine personenbezogenen Daten außerhalb von Leistungskennzahlen.
6. Internationale Datenübermittlung
Unterauftragsverarbeiter können außerhalb der EU/des EWR tätig sein. In diesem Fall werden die Standardvertragsklauseln (Beschluss 2021/914) per Verweis einbezogen. EU-ausschließliche Deployments sind auf Anfrage verfügbar und nutzen ausschließlich den lokal gehosteten KI-Anbieter Ollama.
7. Kündigung
Bei Vertragsende werden alle personenbezogenen Daten auf Wunsch des Kunden (im JSON-Format) exportiert und innerhalb von 30 Tagen gelöscht. Backups laufen innerhalb von 90 Tagen aus.